Alltagsbegleitung für Senioren
Entlastung für Angehörige
im Rhein-Sieg-Kreis und Landkreis Neuwied
Sie müssen das nicht alleine schaffen.
Gemeinsame Spaziergänge, Gespräche oder Unterstützung im Alltag – wir sind für Sie da.
Verstehen · Annehmen · Begleiten
Gemeinsam durch den Alltag
Wir begleiten Senioren stundenweise in ihrem vertrauten Umfeld. Gemeinsam bewältigen wir den Alltag: vom Einkauf über Arzttermine bis hin zu Spaziergängen und Gesprächen.
Ob Begleitung zu Terminen, gemeinsame Zeit oder praktische Erledigungen – wir schauen gemeinsam, was gebraucht wird. Ruhig, respektvoll und in Ihrem Tempo.
Zugleich ermöglicht unsere Begleitung pflegenden Angehörigen regelmäßige Auszeiten. Zeit zum Durchatmen, zum Kraft tanken. In dem Wissen, dass Ihr Familienmitglied gut aufgehoben ist.
Unsere Leistungen im Überblick
Die folgenden Leistungen sind Beispiele. Vieles ist möglich, passend zu Ihrem Bedarf und nach Absprache.
BEGLEITUNG & PRAKTISCHE HILFE
- Begleitung zu Arztterminen, Therapien und Behördengängen
- Einkäufe und Besorgungen erledigen
- Hilfe bei der Tagesstrukturierung
SOZIALE AKTIVIERUNG & BESCHÄFTIGUNG
- Spaziergänge, Ausflüge und Café-Besuche
- Gemeinsame Aktivitäten und Hobbys entdecken
- Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen
BETREUUNG & GESELLSCHAFT
- Gemeinsame Zeit und Gespräche
- Vorlesen, Spiele und kreative Beschäftigung
- Regelmäßige Besuche und verlässliche Begleitung
ENTLASTUNG FÜR ANGEHÖRIGE
- Verlässliche Betreuung während Ihres Urlaubs
- Kurzfristige Vertretung bei Krankheit oder eigenen Terminen
- Planbare Auszeiten zum Durchatmen und Kraft tanken
Kostenübernahme
Unsere Leistungen können über folgende Budgets der Pflegekassen abgerechnet werden:
| Budget | Betrag | Pflegegrad |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag § 45b SGB XI | 131 € / Monat | PG 1-5 |
| Umwandlungsanspruch § 45a SGB XI | bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag | PG 2-5 |
| Verhinderungspflege § 39 SGB XI | bis zu 3.539 € / Jahr** | PG 2-5 |
* Wenn Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft sind.
** Bei Kombination mit nicht genutztem Kurzzeitpflege-Budget.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
WAS UNS AUSZEICHNET
STRUKTURIERTE BETREUUNG
- Feste Termine für Kontinuität und Verlässlichkeit
- Anpassung an individuelle Bedürfnisse und Tagesform
- Einfühlsame Begleitung im vertrauten Umfeld
INTENSIVE BEGLEITUNG
- Tageweise Betreuung bei erhöhtem Bedarf
- Begleitung in besonderen Situationen
- Auch kurzfristig buchbar
QUALIFIKATION & PROFESSIONALITÄT
- Anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI
- Langjährige Erfahrung in Beratung und Begleitung
- Regelmäßige Fortbildung und Qualitätssicherung
Häufig gestellte Fragen & Antworten zur Alltagsbegleitung
Was kostet eine Stunde Alltagsbegleitung?
Die Kosten für eine Alltagsbegleitung variieren je nach Anbieter, Region und Leistungsumfang. Übliche Stundensätze liegen zwischen 25 und 45 Euro. Hinzu kommen in der Regel Fahrtkosten, die pro Besuch anfallen. Wer einen anerkannten Anbieter nach § 45a SGB XI wählt, kann einen Teil der Kosten über die Pflegekasse abrechnen lassen. Wie viel das im individuellen Fall ist, hängt vom vorhandenen Pflegegrad und den genutzten Budgets ab.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuungskraft und Alltagsbegleitung?
Betreuungskraft und Alltagsbegleitung bezeichnen im Wesentlichen dieselbe Tätigkeit. Beide unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag, fördern soziale Teilhabe und entlasten pflegende Angehörige. Der Unterschied liegt eher in der Verwendung der Begriffe. Alltagsbegleitung ist eher im ambulanten Bereich gebräuchlich, also wenn jemand zu Hause unterstützt wird. Betreuungskraft hingegen hört man häufiger im stationären Bereich, also in Pflegeheimen oder Einrichtungen. Rechtlich gesehen bildet in beiden Fällen § 45a SGB XI die Grundlage.
Was macht ein Alltagsbegleiter im Altenheim?
Im Altenheim unterstützen Alltagsbegleiter die Bewohnerinnen und Bewohner dabei, den Alltag aktiv und bedeutungsvoll zu gestalten. Das umfasst die Tagesstrukturierung, Begleitung bei Spaziergängen, gemeinsame Spiele, Gedächtnistraining oder einfach Gespräche führen und zuhören. Kurz gesagt: alles, was das Leben lebenswerter macht, ohne pflegerische oder medizinische Leistungen zu erbringen. Wichtig zu wissen: Wegbegleiter ist ausschließlich im ambulanten Bereich tätig, also direkt in der Häuslichkeit der betreuten Person. Wer Unterstützung im eigenen Zuhause sucht, ist hier genau richtig.
Welche Voraussetzungen braucht man, um Alltagsbegleiter zu werden?
Viele Menschen, die als Alltagsbegleiter tätig werden möchten, fragen sich zuerst: Brauche ich dafür eine besondere Vorbildung? Die Antwort ist nein. Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Schulabschluss und keine Vorkenntnisse, die zwingend erforderlich sind. Was es braucht, ist eine Qualifizierung nach §§ 43b und 53b SGB XI. Diese umfasst 160 Unterrichtseinheiten, beinhaltet ein Praktikum und schließt mit einem Zertifikat ab. Inhalte sind unter anderem der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, Kommunikation, Krankheitsbilder und Grundlagen der Alltagsbegleitung. Darüber hinaus ist ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Die Ausbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernlehrgang absolviert werden und dauert in der Regel einige Monate. Gute Deutschkenntnisse werden ebenfalls vorausgesetzt.
Welche Aufgaben hat ein Alltagsbegleiter für Senioren?
Im Kern geht es darum, da zu sein. Nicht als Pflegekraft, sondern als Mensch, der Zeit mitbringt, zuhört und begleitet. Die Aufgaben sind so individuell wie die Menschen selbst, aber es gibt typische Bereiche: Begleitung und praktische Hilfe: Begleitung zu Arztterminen, Therapien und Behördengängen, Einkäufe erledigen, Hilfe bei der Tagesstrukturierung. Soziale Aktivierung und Beschäftigung: Spaziergänge, Ausflüge und Café-Besuche, gemeinsame Aktivitäten und Hobbys entdecken, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen. Betreuung und Gesellschaft: Gemeinsame Zeit und Gespräche, Vorlesen, Spiele und kreative Beschäftigung, regelmäßige Besuche und verlässliche Begleitung. Entlastung für Angehörige: Verlässliche Betreuung während des Urlaubs, kurzfristige Vertretung bei Krankheit oder eigenen Terminen, planbare Auszeiten zum Durchatmen und Kraft tanken. Körperpflege und medizinische Leistungen gehören ausdrücklich nicht dazu.
Welche Aufgaben hat man als Alltagsbegleiter?
Als Alltagsbegleiter begleitet man Menschen, die im Alltag Unterstützung brauchen, nicht pflegerisch, sondern menschlich und praktisch. Das klingt einfach, ist aber oft genau das, was wirklich fehlt und einen großen Unterschied macht. Die Aufgaben sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Mal ist es das gemeinsame Gespräch, das jemandem den Tag rettet. Mal die Begleitung zum Arzttermin, die alleine nicht mehr möglich ist. Mal die Unterstützung beim Einkaufen oder das gemeinsame Kochen. Und manchmal ist es einfach nur das Dasein, das zählt. Im Mittelpunkt steht immer der Mensch, mit seinen Gewohnheiten, Wünschen und seiner Lebensqualität. Nicht seine Defizite, sondern seine Möglichkeiten.
Wie hoch ist der Stundenlohn bei Alltagsbegleitung?
Der Stundenlohn bei einer Alltagsbegleitung variiert je nach Anbieter, Region und Leistungsumfang. Übliche Stundensätze liegen zwischen 25 und 45 Euro, hinzu kommen in der Regel Fahrtkosten, die pro Besuch anfallen. Was viele nicht wissen: Wer einen Pflegegrad hat, muss diesen Betrag nicht zwingend komplett aus eigener Tasche bezahlen. Über die Budgets der Pflegekasse, zum Beispiel den Entlastungsbetrag, kann ein Teil der Kosten erstattet werden. Wie viel das im individuellen Fall ist, hängt vom Pflegegrad und den genutzten Leistungen ab.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Alltagsbegleitung?
Die Ausbildung zur Alltagsbegleitung ist überschaubar und gut in den Alltag integrierbar. In der Regel umfasst sie 160 Unterrichtseinheiten, inklusive Praktikum. Je nachdem, ob man die Ausbildung in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernlehrgang absolviert, dauert sie zwischen einigen Wochen und einigen Monaten. Viele schaffen sie innerhalb von zwei bis drei Monaten. Die genaue Dauer hängt vom gewählten Bildungsanbieter und Bundesland ab. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, bevor man sich entscheidet.
Welche Aufgaben übernimmt ein Alltagsbegleiter?
Alltagsbegleiter übernehmen all das, was den Alltag leichter und lebenswerter macht, ohne pflegerische oder medizinische Leistungen zu erbringen. Das ist mehr als man zunächst denkt. Dazu gehören Gesellschaft und Gespräche, gemeinsame Spaziergänge oder Aktivitäten, Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen, Unterstützung beim Einkaufen, leichte hauswirtschaftliche Hilfen, das gemeinsame Pflegen von Hobbys und auch die Unterstützung beim Papierkram, wenn Formulare oder Anträge anstehen und jemand gebraucht wird, der einfach dabei ist und hilft, den Überblick zu behalten. Gleichzeitig entlasten Alltagsbegleiter pflegende Angehörige, indem sie verlässlich und planbar zur Verfügung stehen. Anders als ein Pflegedienst erbringen sie keine körperbezogene Pflege oder medizinischen Leistungen. Im Mittelpunkt steht die menschliche Begleitung im Alltag.
Wer bezahlt die Alltagsbegleitung?
Wer einen Pflegegrad hat, kann verschiedene Budgets der Pflegekasse nutzen, um eine Alltagsbegleitung zu finanzieren. Der bekannteste ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Nicht verbrauchte Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres angespart und dann genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistungen umgewandelt werden. Und wenn die hauptpflegende Person verhindert ist, kann auch das Budget der Verhinderungspflege genutzt werden. Wer keinen Pflegegrad hat, trägt die Kosten privat. Aber auch dann lohnt es sich zu prüfen, ob ein Teil der Kosten steuerlich geltend gemacht werden kann.
Alltagsbegleitung für Senioren beantwortet
Was ist eine Alltagsbegleitung für Senioren genau?
Eine Alltagsbegleitung unterstützt pflegebedürftige Senioren dabei, möglichst lange selbstständig und in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu leben. Sie ist keine Pflege im medizinischen Sinne, sondern menschliche Begleitung im Alltag, verlässlich, individuell und auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. Eine Alltagsbegleitung hilft bei praktischen Aufgaben, fördert soziale Teilhabe, leistet Gesellschaft und entlastet gleichzeitig pflegende Angehörige. Sie richtet sich an Menschen mit Pflegegrad, kann aber auch privat in Anspruch genommen werden.
Welche Aufgaben übernimmt eine Alltagsbegleitung im Alltag?
Eine Alltagsbegleitung übernimmt all das, was den Alltag leichter und lebenswerter macht, ohne pflegerische oder medizinische Leistungen zu erbringen. Dazu gehören Gesellschaft und Gespräche, gemeinsame Spaziergänge und Aktivitäten, Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen, Unterstützung beim Einkaufen sowie leichte hauswirtschaftliche Hilfen wie gemeinsames Kochen oder Aufräumen. Auch das gemeinsame Entdecken und Pflegen von Hobbys, ob Lesen, Handarbeiten, Musik oder Gartenarbeit, gehört dazu. Ebenso die Tagesstrukturierung und die Förderung sozialer Kontakte. Im Mittelpunkt steht immer der Mensch, mit seinen Gewohnheiten, Wünschen und seiner Lebensqualität.
Kann ich auch ohne Pflegegrad eine Alltagsbegleitung bekommen?
Ja, eine Alltagsbegleitung ist auch ohne Pflegegrad möglich. Die Kosten müssen in diesem Fall privat getragen werden, da kein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse besteht. Wer hingegen einen anerkannten Pflegegrad hat, kann je nach Pflegegrad verschiedene Budgets der Pflegekasse für die Alltagsbegleitung nutzen, vorausgesetzt, der Anbieter ist nach § 45a SGB XI anerkannt.
Wie finde ich eine zuverlässige Alltagsbegleitung in meiner Nähe?
Eine zuverlässige Alltagsbegleitung findet man über verschiedene Wege. Die Pflegeberatungsstelle in der eigenen Region ist eine gute erste Anlaufstelle, sie berät kostenlos und informiert über Angebote vor Ort. Die eigene Pflegekasse kann auf die Suchportale verweisen, in denen anerkannte Anbieter aufgeführt sind. Darüber hinaus veröffentlichen viele Bundesländer anerkannte Angebote auf ihren Sozialportalen. Wichtig ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist, nur dann ist eine Abrechnung über Pflegekassenleistungen möglich.
Was kostet eine Alltagsbegleitung pro Stunde?
Die Kosten für eine Alltagsbegleitung pro Stunde hängen von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Anbieter, der Region, dem Leistungsumfang und davon, ob es sich um einen anerkannten Anbieter nach § 45a SGB XI handelt. Übliche Stundensätze liegen zwischen 25 und 45 Euro. Wer einen Pflegegrad hat, kann einen Teil der Kosten über die Pflegekasse abrechnen lassen, der genaue Eigenanteil hängt vom genutzten Budget und dem Umfang der Leistung ab.
Wird die Alltagsbegleitung von der Pflegekasse bezahlt?
Eine Alltagsbegleitung wird nicht direkt von der Pflegekasse bezahlt, sondern über verschiedene Budgets finanziert, die Pflegebedürftigen zustehen. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Alltagsbegleitung eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistungen umgewandelt werden. Auch das Budget der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist unter bestimmten Voraussetzungen nutzbar. Voraussetzung ist immer, dass der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist. Wer keinen Pflegegrad hat, trägt die Kosten privat.
Was ist der Unterschied zwischen Pflege und Alltagsbegleitung?
Pflege und Alltagsbegleitung ergänzen sich, sind aber grundlegend verschieden. Pflege umfasst körperbezogene Maßnahmen wie Waschen, Anziehen, Lagerung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder medizinische Behandlungspflege, sie wird von ausgebildeten Pflegefachkräften erbracht. Eine Alltagsbegleitung hingegen unterstützt im Alltag ohne pflegerische oder medizinische Leistungen zu erbringen. Sie leistet Gesellschaft, begleitet zu Terminen, unterstützt bei hauswirtschaftlichen Aufgaben und fördert soziale Teilhabe. Beide Leistungen können parallel in Anspruch genommen werden und ergänzen sich sinnvoll, die Alltagsbegleitung entlastet dabei häufig auch pflegende Angehörige.
Kann mich eine Alltagsbegleitung zum Arzt begleiten?
Ja, die Begleitung zu Arztterminen ist eine der typischen Aufgaben einer Alltagsbegleitung. Das umfasst den Weg zum Arzt sowie die Begleitung im Wartezimmer. Die Alltagsbegleitung ist dabei als vertrauensvolle Begleitung an der Seite der betreuten Person, sie übernimmt keine medizinischen Aufgaben und gibt keine medizinischen Ratschläge.
Hilft mir eine Alltagsbegleitung auch im Haushalt?
Ja, eine Alltagsbegleitung kann auch bei leichten hauswirtschaftlichen Aufgaben unterstützen. Dazu gehören beispielsweise gemeinsames Kochen, Unterstützung beim Einkaufen, leichte Reinigungsarbeiten oder die Organisation des Haushalts. Auch leichte Gartenarbeiten wie gemeinsames Unkraut jäten können Teil der Begleitung sein, als alltägliche Aktivität oder Hobby. Professionelle Handwerker- oder Gartenarbeiten sowie Instandhaltungsmaßnahmen gehören hingegen nicht dazu.
Wie oft kann eine Alltagsbegleitung kommen?
Die Häufigkeit der Alltagsbegleitung ist grundsätzlich flexibel und richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Höchstanzahl an Besuchen. Ob einmal pro Woche, mehrmals wöchentlich oder nur bei Bedarf, das wird individuell zwischen der betreuten Person, den Angehörigen und dem Anbieter vereinbart. Wer die Kosten über die Pflegekasse abrechnet, sollte beachten, dass das monatlich verfügbare Budget begrenzt ist und die Anzahl der Stunden beeinflussen kann.
Kann ich mir meine Alltagsbegleitung selbst aussuchen?
Ja, die Wahl der Alltagsbegleitung ist grundsätzlich frei. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können selbst entscheiden, welchen Anbieter sie in Anspruch nehmen möchten. Die Pflegekasse schreibt keinen bestimmten Anbieter vor. Wichtig ist lediglich, dass der gewählte Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist, wenn die Kosten über Pflegekassenleistungen abgerechnet werden sollen. Bei Privatzahlern entfällt auch diese Einschränkung. Welcher Mitarbeiter dann konkret eingesetzt wird, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
Was passiert, wenn ich mit der Betreuung unzufrieden bin?
Bei Unzufriedenheit mit der Alltagsbegleitung gibt es mehrere Möglichkeiten. Der erste Schritt ist immer das direkte Gespräch mit dem Anbieter, viele Probleme lassen sich durch offene Kommunikation lösen, sei es ein Wechsel des Mitarbeiters oder eine Anpassung der Leistungen. Seriöse Anbieter haben hierfür einen klaren Ansprechpartner und nehmen Rückmeldungen ernst. Wenn das nicht hilft, kann der Vertrag in der Regel mit der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden. Die Pflegekasse oder die Pflegeberatungsstelle können bei der Suche nach einem neuen Anbieter unterstützen.
Gibt es auch Alltagsbegleitung bei Demenz?
Ja, Alltagsbegleitung ist gerade bei Demenz besonders wertvoll. Menschen mit Demenz profitieren von regelmäßiger Begleitung, verlässlichen Strukturen und einer ruhigen, einfühlsamen Begleitung. Eine Alltagsbegleitung kann aktivierende Beschäftigung anbieten, Gedächtnistraining durchführen, gemeinsame Spaziergänge unternehmen und soziale Kontakte fördern. Gleichzeitig entlastet sie pflegende Angehörige, die oft rund um die Uhr gefordert sind. Wichtig ist, dass die Alltagsbegleitung den Umgang mit demenziell erkrankten Menschen beherrscht und einfühlsam sowie geduldig vorgeht.
Kann ich mit einer Alltagsbegleitung weiterhin zu Hause wohnen bleiben?
Ja, genau das ist eines der zentralen Ziele einer Alltagsbegleitung. Sie unterstützt pflegebedürftige Menschen dabei, möglichst lange selbstständig in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben. Durch regelmäßige Begleitung, praktische Hilfen im Alltag und die Entlastung pflegender Angehöriger kann ein Umzug in eine stationäre Einrichtung oft hinausgezögert oder sogar vermieden werden. Alltagsbegleitung allein ersetzt jedoch keine vollständige Pflegeversorgung, sie ergänzt diese sinnvoll und trägt dazu bei, die Lebensqualität zu Hause zu erhalten.
Wie schnell bekomme ich Unterstützung im Alltag?
Wie schnell eine Alltagsbegleitung beginnen kann, hängt vom jeweiligen Anbieter und der regionalen Verfügbarkeit ab. Bei manchen Anbietern ist ein schneller Start innerhalb weniger Tage möglich, bei anderen kann es aufgrund von Kapazitäten etwas länger dauern. Ein erster Kontakt und ein unverbindliches Kennenlerngespräch lassen sich in der Regel kurzfristig arrangieren. Wer die Kosten über die Pflegekasse abrechnen möchte, sollte vorab prüfen, ob ein Pflegegrad vorliegt, denn der Entlastungsbetrag steht erst ab dem Zeitpunkt der Pflegegraderteilung zur Verfügung.
Alltagsbegleitung für Angehörige beantwortet
Wie kann ich meine Eltern im Alltag entlasten lassen?
Viele Kinder merken irgendwann, dass ihre Eltern im Alltag mehr Unterstützung brauchen, aber nicht wissen, wie sie das konkret organisieren sollen. Der erste Schritt ist oft der schwerste: das offene Gespräch mit den Eltern darüber, was sie sich wünschen und was ihnen helfen würde. Wenn klar ist, dass externe Unterstützung sinnvoll wäre, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Alltagsbegleitung ist dabei oft der niedrigschwelligste Einstieg. Jemand, der regelmäßig vorbeikommt, Zeit mitbringt und verlässlich da ist, ohne dass es sich wie „Pflege“ anfühlt. Das ist für viele ältere Menschen leichter anzunehmen als professionelle Pflegeleistungen. Praktisch geht man so vor: Anerkannte Anbieter in der Region suchen, ein unverbindliches Kennenlerngespräch vereinbaren und schauen, ob die Chemie stimmt. Die Pflegeberatungsstelle vor Ort kennt die regionalen Angebote und kann bei der Suche helfen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist. Denn mit einem anerkannten Pflegegrad stehen finanzielle Budgets der Pflegekasse zur Verfügung, über die eine Alltagsbegleitung ganz oder teilweise finanziert werden kann.
Wann ist eine Alltagsbegleitung sinnvoll?
Eine Alltagsbegleitung ist sinnvoll, wenn der Alltag für einen pflegebedürftigen Menschen alleine nicht mehr so reibungslos funktioniert wie früher. Den richtigen Zeitpunkt gibt es dabei nicht. Manchmal ist es ein konkreter Anlass, manchmal einfach das Gefühl, dass mehr Unterstützung und Verlässlichkeit gut täte. Angehörige merken das häufig an kleinen Dingen. Wenn die Wohnung nicht mehr so ordentlich ist wie üblicherweise. Wenn Termine häufiger vergessen werden oder nicht mehr alleine wahrgenommen werden können. Wenn jemand einsamer wirkt als früher, öfter anruft oder einfach nur reden möchte. Diese Zeichen werden oft zu spät wahrgenommen, weil sie sich schleichend entwickeln und jeder Mensch sie phasenweise kennt. Typische Situationen, in denen eine Alltagsbegleitung helfen kann, sind zum Beispiel, wenn jemand zunehmend vereinsamt und soziale Kontakte wegfallen. Wenn Termine nicht mehr alleine wahrgenommen werden können. Wenn pflegende Angehörige an ihre Grenzen stoßen und dringend Entlastung brauchen. Oder wenn einfach jemand fehlt, der regelmäßig vorbeikommt und Zeit mitbringt. Eine Alltagsbegleitung muss nicht erst dann beginnen, wenn die Not groß ist. Manchmal ist es gerade dann am sinnvollsten, früh anzufangen, bevor Überforderung und Erschöpfung, bei der pflegebedürftigen Person oder den Angehörigen, überhandnehmen.
Wie finde ich eine gute Betreuungskraft für meine Angehörigen?
Eine gute Betreuungskraft zu finden ist keine einfache Aufgabe, denn es geht nicht nur um Qualifikation, sondern vor allem um Vertrauen. Jemand, der regelmäßig in die Häuslichkeit eines pflegebedürftigen Menschen kommt, muss nicht nur fachlich geeignet sein, sondern auch menschlich passen. Ein guter erster Schritt ist die Suche nach anerkannten Anbietern in der Region. Anbieter, die nach § 45a SGB XI anerkannt sind, haben ein geprüftes Qualitätskonzept und erfüllen definierte Standards. Die Pflegeberatungsstelle vor Ort kann dabei helfen, passende Angebote zu finden. Genauso wichtig wie die Qualifikation ist das persönliche Kennenlernen. Ein unverbindliches Erstgespräch gibt beiden Seiten die Möglichkeit zu spüren, ob die Chemie stimmt. Denn am Ende des Tages geht es um einen Menschen, der Vertrauen, Verlässlichkeit und echtes Interesse verdient. Und das spürt man meistens schon beim ersten Gespräch.
Welche Leistungen übernimmt eine Alltagsbegleitung genau?
Eine Alltagsbegleitung übernimmt keine Pflege im medizinischen Sinne, sondern unterstützt dort, wo das Leben stattfindet. Das klingt vielleicht unspektakulär, ist aber oft genau das, was wirklich fehlt. Konkret bedeutet das: Gesellschaft leisten und einfach da sein. Gemeinsam spazieren gehen oder einem Hobby nachgehen. Begleitung zu Arztterminen, Behördengängen oder Einkäufen. Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, damit der Alltag wieder einen verlässlichen Rhythmus bekommt. Leichte hauswirtschaftliche Hilfen wie gemeinsames Kochen oder Aufräumen. Und auch beim Papierkram, also wenn Formulare oder Anträge anstehen und jemand gebraucht wird, der einfach dabei ist und hilft, den Überblick zu behalten. Was eine Alltagsbegleitung nicht übernimmt, ist körperbezogene Pflege wie Waschen, Anziehen oder medizinische Behandlungen. Dafür ist ein Pflegedienst zuständig. Beides kann aber gut parallel genutzt werden und ergänzt sich sinnvoll.
Wie kann ich als Angehöriger entlastet werden?
Pflegende Angehörige leisten täglich enorm viel, oft ohne es selbst so zu nennen. Gut zu wissen, dass der Gesetzgeber das anerkennt und konkrete Möglichkeiten zur Entlastung geschaffen hat. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 131 Euro monatlich, die für anerkannte Alltagsbegleitung genutzt werden können. Nicht verbrauchte Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres angespart werden. Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI): Wenn die hauptpflegende Person verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder eigene Termine, können die Kosten für die Unterstützung durch eine andere Betreuungsperson übernommen werden. Wird darüber hinaus eine vorübergehende Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung notwendig, ist auch das über dieses Budget möglich. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann. Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI): Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, kostenlose Schulungskurse für pflegende Angehörige anzubieten. Diese vermitteln praktisches Pflegewissen und helfen dabei, körperliche und seelische Belastungen zu reduzieren. Die Pflegeberatungsstelle vor Ort informiert kostenlos über diese Leistungen.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse für Alltagsbegleitung?
Eine der häufigsten Fragen, die Angehörige stellen, ist: Was zahlt die Pflegekasse eigentlich? Die gute Nachricht ist, dass es mehrere Budgets gibt, die für eine Alltagsbegleitung genutzt werden können, sofern der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist. Der bekannteste ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er ist zweckgebunden und kann direkt für anerkannte Alltagsbegleitung eingesetzt werden. Nicht verbrauchte Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres angespart werden. Ab Pflegegrad 2 kommt noch der sogenannte Umwandlungsanspruch hinzu. Wer die ambulanten Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzt, kann bis zu 40 Prozent davon für Alltagsbegleitung umwidmen. Je nach Pflegegrad kann das ein erheblicher zusätzlicher Betrag sein. Darüber hinaus kann auch das Budget der Verhinderungspflege genutzt werden, wenn die hauptpflegende Person verhindert ist und eine andere Betreuungsperson einspringt. Wer genau wissen möchte, welche Budgets im individuellen Fall zur Verfügung stehen, ist bei der eigenen Pflegekasse oder der Pflegeberatungsstelle vor Ort gut aufgehoben.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er beträgt 131 Euro pro Monat und ist zweckgebunden, das heißt, er kann nur für bestimmte anerkannte Leistungen genutzt werden, zum Beispiel für eine Alltagsbegleitung. Wie funktioniert das in der Praxis? Die Leistung wird nicht einfach ausgezahlt, sondern erstattet. Man nimmt zunächst die Leistung in Anspruch, bezahlt die Rechnung und reicht sie anschließend bei der Pflegekasse ein. Alternativ kann der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn eine entsprechende Abtretungserklärung vorliegt. Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden.
Kann ich Alltagsbegleitung steuerlich absetzen?
Ja, Alltagsbegleitung kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Betreuungs- und Pflegeleistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und können in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt erkennt in der Regel 20 Prozent der Kosten direkt als Steuerermäßigung an, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Wichtig dabei: Es muss eine Rechnung vorliegen und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Wer einen Teil der Kosten bereits über die Pflegekasse erstattet bekommen hat, darf nur den selbst getragenen Eigenanteil steuerlich geltend machen. Denselben Betrag zweimal geltend zu machen, also sowohl bei der Pflegekasse als auch beim Finanzamt, ist nicht zulässig. Da steuerliche Fragen immer von der individuellen Situation abhängen, empfiehlt sich bei konkreten Fragen die Beratung durch einen Steuerberater.
Wie erkenne ich eine seriöse Alltagsbegleitung?
Eine seriöse Alltagsbegleitung erkennt man an mehreren Merkmalen. Das wichtigste ist die Anerkennung nach § 45a SGB XI durch die zuständige Landesbehörde. Diese Anerkennung garantiert, dass der Anbieter ein geprüftes Qualitätskonzept vorweisen kann, die eingesetzten Personen qualifiziert sind und regelmäßige fachliche Begleitung sichergestellt ist. Darüber hinaus gibt es weitere Hinweise auf Seriosität. Ein seriöser Anbieter ist pünktlich und zuverlässig, erscheint zu vereinbarten Terminen und kommuniziert transparent über Leistungen, Preise und Vertragsbedingungen. Er informiert proaktiv über relevante Termine und Entwicklungen und handelt im Interesse des Klienten. Er stellt eine ordentliche Rechnung aus und akzeptiert keine Barzahlung. Und er nimmt sich Zeit für ein unverbindliches Kennenlerngespräch, geht auf individuelle Bedürfnisse ein und übt keinen Druck aus. Ein gutes Gefühl beim ersten Gespräch ist übrigens kein schlechter Indikator. Vertrauen entsteht nicht nur durch Zertifikate, sondern auch durch Menschlichkeit und Verlässlichkeit.
Was ist besser: Pflegedienst oder Alltagsbegleitung?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn Pflegedienst und Alltagsbegleitung sind keine Konkurrenten, sondern ergänzen sich. Sie decken unterschiedliche Bedürfnisse ab. Ein Pflegedienst übernimmt körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Anziehen, Lagerung oder medizinische Behandlungspflege. Er ist dann gefragt, wenn ein konkreter pflegerischer Bedarf vorliegt, der fachliche Qualifikation erfordert. Eine Alltagsbegleitung hingegen unterstützt dort, wo das Leben stattfindet. Gesellschaft, Begleitung, Aktivierung, Haushalt, Termine, all das, was den Alltag lebenswert macht, aber nicht pflegerischer Natur ist. Viele Menschen nutzen beides parallel. So kann zum Beispiel der Pflegedienst morgens für die Grundpflege kommen und die Alltagsbegleitung nachmittags für den Spaziergang oder das gemeinsame Kochen. So entsteht eine Versorgung, die den ganzen Menschen in den Blick nimmt, nicht nur seine Defizite.
Wie organisiere ich Betreuung, wenn ich berufstätig bin?
Viele Angehörige stehen vor genau dieser Herausforderung: Sie möchten für ihre pflegebedürftigen Angehörigen da sein, haben aber gleichzeitig berufliche Verpflichtungen. Das ist kein Widerspruch, aber es braucht eine gute Organisation. Der erste Schritt ist, ehrlich einzuschätzen, wie viel Unterstützung wirklich gebraucht wird und wann. Gibt es bestimmte Tageszeiten, zu denen jemand vor Ort sein muss? Braucht der Angehörige Begleitung zu Terminen, die tagsüber stattfinden? Oder fehlt vor allem die soziale Komponente, weil er oder sie viel alleine ist? Eine Alltagsbegleitung kann hier gezielt eingesetzt werden. Sie kommt zu festen, planbaren Zeiten, übernimmt Begleitung und Betreuung und gibt Berufstätigen die Sicherheit, dass jemand Verlässliches da ist. Die Kosten dafür können je nach Situation ganz oder teilweise über die Pflegekasse abgerechnet werden, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag, den Umwandlungsanspruch oder die Verhinderungspflege.
Gibt es kurzfristige Hilfe bei Überlastung?
Überlastung kommt oft schleichend. Irgendwann merkt man, dass man selbst nicht mehr kann, und genau dann ist schnelle Unterstützung gefragt. Wichtig ist, nicht zu warten, bis die Situation eskaliert. Wer früh das Gespräch sucht, hat mehr Möglichkeiten. Ein erster Schritt kann sein, direkt bei Alltagsbegleitungen in der Region anzufragen, ob kurzfristig Kapazitäten vorhanden sind, um den Angehörigen zu betreuen, damit man selbst erstmal durchatmen und Raum gewinnen kann, um weitere Schritte in Ruhe zu planen. Die entstehenden Kosten können dabei über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Geht es um Entlastung bei pflegerischen Tätigkeiten, ist ein ambulanter Pflegedienst die richtige Anlaufstelle. Wer nicht weiß, wo er anfangen soll, ist bei der Pflegeberatungsstelle vor Ort gut aufgehoben. Sie kennt die regionalen Angebote und kann schnell weiterhelfen.
Kann eine Alltagsbegleitung auch soziale Kontakte fördern?
Ja, und das ist einer der wichtigsten Aspekte einer guten Alltagsbegleitung. Einsamkeit ist bei pflegebedürftigen Menschen ein ernstes Thema, das häufig unterschätzt wird. Soziale Kontakte fördern nicht nur das Wohlbefinden, sondern können auch dazu beitragen, geistig fit zu bleiben. Soziale Begegnung ist das Herzstück einer guten Alltagsbegleitung. Jemand, der regelmäßig kommt, zuhört, Gespräche führt und gemeinsame Aktivitäten gestaltet, gibt dem Alltag Struktur und dem Menschen das Gefühl, wahrgenommen und wertgeschätzt zu werden. Das allein kann einen enormen Unterschied machen. Darüber hinaus kann eine Alltagsbegleitung auch dabei unterstützen, bestehende soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Begleitung zu Veranstaltungen, Treffen mit Freunden oder Vereinsaktivitäten, all das ist möglich und trägt dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Was tun, wenn meine Eltern Hilfe ablehnen?
Das ist eine der schwierigsten Situationen, mit denen Angehörige konfrontiert werden. Man sieht, dass Unterstützung gebraucht wird, aber die betroffene Person will keine Hilfe annehmen. Das ist schmerzhaft und frustrierend zugleich. Wichtig ist zunächst zu verstehen, warum die Ablehnung kommt. Häufig steckt dahinter die Angst, die eigene Selbstständigkeit zu verlieren, oder das Gefühl, zur Last zu fallen. Manchmal ist es auch schlicht Stolz oder die Sorge, dass fremde Menschen in die eigene Privatsphäre eindringen. All das sind nachvollziehbare Reaktionen. Ein direkter Konfrontationskurs hilft in solchen Situationen selten. Besser ist es, das Gespräch in ruhigen Momenten zu suchen, ohne Druck und ohne fertigen Plan. Fragen wie „Was würde dir helfen?“ oder „Was wäre für dich angenehm?“ öffnen oft mehr Türen als konkrete Vorschläge. Eine weitere Möglichkeit ist, das Gespräch von einer anderen Seite anzugehen. Manchmal hilft es, offen von der eigenen Erschöpfung und dem eigenen Bedürfnis nach Entlastung zu sprechen. Nicht „Du brauchst Hilfe“, sondern „Ich brauche Unterstützung, damit ich für dich da sein kann.“ Viele pflegebedürftige Eltern, die Hilfe für sich selbst ablehnen, sind offener, wenn sie merken, dass es auch um das Wohlergehen ihrer Kinder geht. Manchmal hilft es auch, die Unterstützung zunächst klein zu halten. Nicht gleich eine feste Alltagsbegleitung, sondern vielleicht erst ein unverbindliches Kennenlerngespräch. Kein Vertrag, keine Verpflichtung, einfach ein Besuch. Viele Menschen, die zunächst ablehnend waren, öffnen sich, wenn sie merken, dass niemand über ihren Kopf hinweg entscheidet.
Wie kombiniere ich Alltagsbegleitung mit ambulanter Pflege?
Der ambulante Pflegedienst übernimmt die körperbezogene Pflege, also das, was fachliche Qualifikation erfordert. Die Alltagsbegleitung kümmert sich um den Rest, um Gesellschaft, Aktivierung, Begleitung, Haushalt und all das, was den Alltag lebenswert macht. In der Praxis bedeutet das, dass beide Leistungen unabhängig voneinander vereinbart werden können. Es gibt keine Verpflichtung, beides beim gleichen Anbieter zu buchen. Wichtig ist nur, dass die Abläufe gut aufeinander abgestimmt sind, damit die pflegebedürftige Person nicht durch zu viele wechselnde Gesichter und Termine überfordert wird. Was die Finanzierung betrifft, stehen für beide Leistungen unterschiedliche Budgets der Pflegekasse zur Verfügung. Eine gute Kombination kann dazu beitragen, die vorhandenen Budgets optimal zu nutzen.
Häufige Fragen & Antworten zur finanziellen Unterstützung
Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch darauf?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten. Er beträgt 131 Euro pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause leben. Der Betrag ist zweckgebunden, das heißt, er kann nur für bestimmte anerkannte Leistungen eingesetzt werden, zum Beispiel für eine Alltagsbegleitung. Er wird nicht direkt ausgezahlt, sondern erstattet. Man nimmt die Leistung in Anspruch, bezahlt die Rechnung und reicht sie anschließend bei der Pflegekasse ein. Alternativ kann der Anbieter die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernehmen, wenn eine entsprechende Abtretungserklärung vorliegt. Einen Antrag muss man dafür nicht stellen. Der Anspruch entsteht automatisch mit der Feststellung des Pflegegrades.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag pro Monat?
Der Entlastungsbetrag beträgt seit dem 01.01.2025 monatlich 131 Euro. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause leben, und ist zweckgebunden für anerkannte Leistungen wie eine Alltagsbegleitung einsetzbar.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch rückwirkend nutzen?
Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort am Monatsende. Sie werden automatisch angespart und können noch bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden. Das gibt Spielraum, um in bestimmten Monaten mehr Unterstützung in Anspruch zu nehmen oder größere Beträge zu bündeln. Rückwirkend im Sinne von „vergangene Jahre nachfordern“ ist hingegen nicht möglich. Wer den Entlastungsbetrag in einem Jahr nicht genutzt hat und die Frist Ende Juni des Folgejahres verpasst, verliert den Anspruch für diesen Zeitraum.
Für welche Leistungen darf der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und darf nur für bestimmte anerkannte Leistungen eingesetzt werden. Dazu gehören in erster Linie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, also zum Beispiel eine anerkannte Alltagsbegleitung. Darüber hinaus kann er auch für Tagespflege, Nachtpflege sowie für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste genutzt werden. Wichtig ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Leistungen von nicht anerkannten Anbietern werden von der Pflegekasse nicht erstattet, auch wenn die Leistung inhaltlich vergleichbar ist.
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse?
Den Entlastungsbetrag muss man nicht separat beantragen. Er steht automatisch mit der Feststellung des Pflegegrades zur Verfügung. Um ihn zu nutzen, nimmt man eine anerkannte Leistung, zum Beispiel eine Alltagsbegleitung, in Anspruch und reicht anschließend die Rechnung zusammen mit dem Erstattungsformular der Pflegekasse ein. Jede Pflegekasse stellt dafür ein eigenes Formular zur Verfügung, das in der Regel auf der Website oder direkt bei der Kasse erhältlich ist. Alternativ kann der Anbieter die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernehmen, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt. Das erspart den administrativen Aufwand. Bei Fragen zur konkreten Abwicklung hilft die eigene Pflegekasse oder die Pflegeberatungsstelle vor Ort weiter.
Kann ich eine Alltagsbegleitung komplett über den Entlastungsbetrag finanzieren?
Das hängt vom Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen ab. Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat. Bei einem Stundensatz von beispielsweise 36 Euro zuzüglich Fahrtkosten entspricht das realistisch etwa 3 Stunden Alltagsbegleitung im Monat, die vollständig über den Entlastungsbetrag finanziert werden können. Wer mehr Unterstützung benötigt, kann zusätzliche Budgets nutzen, zum Beispiel den Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 oder die Verhinderungspflege. In manchen Fällen kann so ein erheblicher Teil der Kosten über die Pflegekasse abgedeckt werden. Wer keinen Pflegegrad hat oder den Bedarf über die verfügbaren Budgets hinaus decken möchte, trägt die restlichen Kosten privat.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht verbrauche?
Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort am Monatsende. Sie werden automatisch angespart und können noch bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden. Das gibt die Möglichkeit, in bestimmten Monaten mehr Unterstützung in Anspruch zu nehmen oder größere Beträge zu bündeln. Wichtig ist, die Frist im Blick zu behalten. Wer den angesparten Betrag nicht bis Ende Juni des Folgejahres eingesetzt hat, verliert ihn. Eine Übertragung in das übernächste Jahr ist nicht möglich.
Können Angehörige den Entlastungsbetrag auch selbst nutzen oder abrechnen?
Der Entlastungsbetrag steht der pflegebedürftigen Person zu, nicht den Angehörigen. Er kann jedoch für Leistungen eingesetzt werden, die auch pflegende Angehörige entlasten, zum Beispiel wenn eine Alltagsbegleitung übernimmt, damit die Angehörigen eine Auszeit haben. Angehörige können den Entlastungsbetrag nicht direkt für sich selbst abrechnen. Bei Fragen zur konkreten Nutzung hilft die eigene Pflegekasse weiter.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Entlastungsbetrag und Pflegegeld?
Entlastungsbetrag und Pflegegeld sind zwei verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Es steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und soll die Eigenorganisation der häuslichen Pflege unterstützen, zum Beispiel als Anerkennung für pflegende Angehörige. Der Entlastungsbetrag hingegen wird nicht direkt ausgezahlt, sondern erstattet. Er ist zweckgebunden und darf nur für anerkannte Leistungen eingesetzt werden, zum Beispiel eine Alltagsbegleitung. Er steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Beide Leistungen können gleichzeitig genutzt werden und schließen sich nicht aus.
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Ja, das ist möglich. Der Entlastungsbetrag kann in einem Monat für verschiedene anerkannte Leistungen gleichzeitig genutzt werden. Ob Betreuung, Begleitung oder hauswirtschaftliche Unterstützung, solange die Leistungen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden, können sie alle über denselben Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Zu beachten ist, dass das monatliche Budget von 131 Euro insgesamt zur Verfügung steht. Die Kosten aller in Anspruch genommenen Leistungen werden zusammengerechnet. Was darüber hinausgeht, wird privat getragen oder kann über andere Budgets der Pflegekasse finanziert werden.
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Diana Milak
Gründerin


